Service
Für Ihren ersten Termin in meiner Praxis stelle ich Ihnen gerne noch ein paar Hinweise zur Verfügung:
Ihr erster Termin bei uns
Im Fokus steht eine schnelle Terminvereinbarung, damit wir zeitnah mit Ihrer Behandlung beginnen können. Dafür werden einige Angaben benötigt, die Sie bitte zu einer möglichen telefonischen Terminvereinbarung bereithalten.
- Ihre Beschwerden / Ihr Behandlungswunsch
- Die Diagnose laut Verordnung / Rezept falls vorhanden
- Die verschriebenen Behandlungen
- Das Ausstellungsdatum der Verordnung / Rezepte und falls eingetragen der Behandlungsbeginn
- Ihr persönlicher Terminwunsch
- Eine Rückrufnummer unter Angabe der Zeiten Ihrer Erreichbarkeit
Besonders wenn Ihnen bereits eine ärztliche Verordnung / Rezept vorliegt ist eine zeitnahe Terminvereinbarung geboten.
Bitte beachten Sie: Termine werden nur nach Vereinbarung vergeben.
Terminabsagen
Natürlich kann es vorkommen, dass Sie verhindert sind und an einem Ihrer Behandlungstermine nicht teilnehmen können. In diesem Fall sind wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns möglichst zeitnah Bescheid geben. Die Praxistermine sind aufeinander abgestimmt. Wenn es zu einer kurzfristigen Absage kommt, die nicht 24 Stunden im Voraus gemeldet wird, bemühe ich mich Ihren Termin anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht gelingen, berechne ich Ihnen eine Ausfallgebühr.
Eigenbeteiligung
Bei fast allen gesetzlichen Krankenkassen wird für die Behandlung eine Zuzahlung erhoben. Diese setzt sich aktuell aus der Rezeptgebühr in Höhe von 10,00 € zusammen sowie einem prozentualen Anteil von 10 Prozent des Rezeptwertes. Ich wäre Ihnen dankbar dafür, wenn Sie diesen Betrag, den wir an den Kostenträger abführen müssen, bei Ihrer ersten Behandlung begleichen. Welche Voraussetzungen Sie für eine Zuzahlungsbefreiung erfüllen müssen, erfahren Sie bei Ihrer Krankenversicherung. Falls Sie bereits zuzahlungsbefreit sind, legen Sie bitte den entsprechenden Nachweis bei Behandlungsbeginn vor.